Versicherungswelten GmbH & Co. KG – Ihr Versicherungsmakler
Sachsentor 61
21029 Hamburg
Tel.: 040 721 3910
Fax: 040 721 1189
E-Mail: info@versicherungswelten.de
Handelsregister: AG Hamburg, HRA 131459
Die Versicherungswelten GmbH & Co. KG Ihr Versicherungsmakler wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Versicherungswelten Verwaltungs-GmbH (Anschrift wie oben).
Geschäftsführung: Ronald Harde
Handelsregister: AG Hamburg, HRB 187816
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Ronald Harde (Anschrift wie oben)
Erlaubnisse und Aufsichtsbehörden
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Hamburg, Wentorfer Straße 38, 21029 Hamburg
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info)
- Registrierungs-Nr. D-0J4A-XL0EY-54 (für § 34 d GewO)
- Registrierungs-Nr. D-F-131-LRRC-69 (für § 34 f GewO)
- Registrierungs-Nr. D-W-150-SA37-25 (für § 34 i GewO)
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59–68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken:
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen (physisches Risiko), z. B. eine extreme Trockenperiode, durch die Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt wird. Soziales: Risiken z. B. aus der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards oder des Gesundheitsschutzes. Unternehmensführung: z. B. Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO i. V. m. Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels in folgenden Bereichen Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bestimmt: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen verfolgen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie deren dargelegte Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden wenden wir nicht an; eine gesonderte Plausibilitätsprüfung der Angaben der Produktanbieter erfolgt nicht.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.
